
Aktuelles
Seit rund fünf Jahren beschäftigt sich der Fachbereich Endoprothetik mit dem körpereigenen Gelenkersatz. Vorwiegend behandelt werden dabei das Kniegelenk, aber auch das Sprunggelenk, das Ellbogengelenk und das Schultergelenk.
Was ist darunter zu verstehen?
Unter dem Stichwort „gelenkerhaltende Operationen“ ist der Ersatz der Gelenkfläche mit körpereigenem Knorpelmaterial zu verstehen. Dieses wird aus gesunden Teilen des Gelenkes entnommen, in einem Labor weitergezüchtet und als dann als neue Gelenkfläche eingesetzt. Durchgeführt wird diese Methode vor allem am Kniegelenk. Auch am Sprunggelenk, am Ellbogen und am Schultergelenk lässt sich eine derartige Transplantation von Knochen vornehmen.
Wer ist für diese Therapie geeignet?
Es gibt hier keine Altersgrenze. Entscheidend ist, dass in dem Gelenk Knorpel gefunden wird, der zur Züchtung geeignet ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass lediglich ein Teil des Gelenkes betroffen ist, das heißt entweder der Ober- oder der Unterschenkel. Wenn beide Gelenkflächen gleichzeitig betroffen sind, ist eine Transplantation in der Regel nicht mehr möglich. Weitere Voraussetzungen (in Form von Folgeoperationen) sind ein stabiles Kniegelenk, vor allem in Bezug auf das vordere Kreuzband und eine nicht allzu sehr von der Norm abweichende Achse des Beines.
In der Phase der Nachbehandlung muss der Knorpel natürlich zunächst wachsen. Dazu benötigt er circa vier Wochen. In dieser Zeit ist das Gelenk nicht belastbar, der Patient muss an Krücken gehen. Nach der vierten Woche erfolgt eine langsame und zunehmende Belastung des Gelenkes. Nach circa sieben Wochen (abhängig vom Körpergewicht) kann das Gelenk wieder voll belastet werden. Der Patient kann nach diesem Zeitraum wieder normal gehen. Der Knorpel benötigt neun Monate Zeit, um auszureifen. Stoßweise Belastungen und sportliche Betätigungen sind daher während dieses Zeitraums nach der Operation nicht sinnvoll.
